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Für Bezieher von SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit das der Mitgliedsbeitrag
von dem Fachbereich Soziales und Gesundheit bei der Stadt Braunschweig übernommen wird.
 
Für Bezieher von SGB II besteht die Möglichkeit das der Mitgliedsbeitrag vom Jobcenter Braunschweig übernommen wird.
 
Hierfür muss ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden.

 

Der Link führt auf:  www.braunschweig.de